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AGB

§ 1. Geltungsbereich

1.1 pure ID ist ein Geschäftsbereich der Zahm & Zornig Werbeagentur. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote dieser Internetseite erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahm & Zornig Werbeagentur. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.

 

§ 2. Angebote, Vertragsabschluss, Änderung der Lieferartikel

2.1 Für den Inhalt des Vertrages über den Verkauf der Dienstleistung ist die vom Kunden an den Verkäufer übermittelte Bestellung in der Fassung der Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestellung (u.a. in Form des Projekt-Fragebogens) per Fax, Telefon oder e-Mail zustande.
2.2 Telefonische Angaben durch uns sind unverbindlich.

2.3. Alle auf dieser Internetseite angegebenen Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

 

§ 3. Stornierungskosten

3.1 Stornierungskosten fallen bei Logodesign-Aufträgen nicht an, wenn die Stornierung schriftlich unmittelbar nach der ersten Entwurfspräsentation erfolgt (maximal 7 Tage nach Zusendung der ersten Entwürfe) und darauf basiert, das dem Kunden die ersten Entwürfe in keinstem Fall gefallen. Bei Stornierungen im weiteren Verlauf der Logodesign-Arbeiten oder bei anders gelagerten Grafik- & Entwicklungsarbeiten (Webdesign, Printdesign, etc.) tritt § 3.2 in Kraft.
3.2 Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag unberechtigter Weise, so fallen für die Bearbeitung und den entgangenen Gewinn mindestens 50% des Verkaufspreises (Netto) als Entschädigung an. Je nach Projektfortschritt kann bis zu 100% des Verkaufspreises (Netto) in Rechnung gestellt werden.

 

§ 4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
4.2. Liefertermine und Abwicklungszeiträume, die abhängig von der Banküberweisung des Auftraggebers sind, zählen ab Eingangsdatum des Geldes beim Auftragnehmer.

4.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.

4.4 Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4 entsprechend.

4.5 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1 Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

5.2 Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.

5.3 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

5.4 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen.

 

§ 6. Bereitstellung von Unterlagen

6.1 Für die frühzeitige, einwandfreie Lieferung der zu Produktion benötigten Unterlagen (Schriften, Grafik-Dataien, Fotografien, Zeichnungen, o.ä.) ist der Auftraggeber alleinig verantwortlich. Die Anlieferung hat grundsätzlich nach Vorgaben des Auftragnehmers zu erfolgen. Verbindliche Liefertermine und Abwicklungszeiträume treten erst mit dem Tag in Kraft, an dem die Unterlagen beim Auftragnehmer eingehen.
6.2 Entsprechen die von Auftraggeber gelieferten Unterlagen nicht den vom Auftraggeber angegebenen Vorgaben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die korrekten Unterlagen nachzureichen. Bei kleinen Abweichungen von den Vorgaben kann nach Absprache mit dem Auftraggeber der Auftragnehmer die Unterlagen für die erforderlichen Arbeiten verändern.

6.3 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, erforderliche Unterlagen nach den Vorgaben des Auftragnehmers zu erbringen, können qualitative Einbußen entstehen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

6.4 Druckvorstufen (digitaler Korrekturabzug) werden via Email versandt und sind vom Auftraggeber umgehend zu prüfen. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich eintreffen. Treffen vor Ablauf der Frist keine Korrekturwünsche ein, gilt die Druckvorstufe damit als vom Auftraggeber freigegeben. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und werden separat nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
6.5. Sämtliche Vektor-Dateien werden in kurvengewandelten Daten geliefert. Quelldateien können gegen Aufpreis erworben werden.

6.6. Die Gefahr eventueller Druckfehler geht nach Freigabe der Druckvorstufe an den Auftraggeber über.

 

§ 7. Gewährleistung des Auftraggebers

7.1 Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall die Gewähr für die vom Auftraggeber angestrebten Verwendungszwecke. Alleinig der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eignung der vom Auftraggeber erbrachten Leistungen für seine Zwecke. Im Zweifelsfall muß der Auftraggeber die Eignung anhand von z.B. Testdrucken oder -produktionen überprüfen.

7.2 Der Auftraggeber sichtert mit der Auftragsvergabe zu, jegliche Rechte Dritter nicht zu verletzten. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von allen wettbewerbsrechtlichen, namens- und markenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

7.3 Nach Übergabe der Arbeiten und der Urheberrechte trägt der Auftraggeber die alleinige, ausschliessliche Verantwortung und Haftung. Die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen erbracht, müssen jedoch im Zweifelsfall vom Auftraggeber marken- oder urheberrechtlich überprüft werden.

7.4 Der Auftragnehmer kann keine Gewährleistung auf druck- und dateitechnische Farbabweichungen übernehmen. Insbesondere zwischen RGB und CMYK-Daten können Farbunterschiede sowohl am Monitor, als auch bei Druckergebnissen vorkommen.

 

§ 8. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte

8.1 Die Waren, Dienstleistungen und Nutzungsrechte an erstellten Daten/Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Zahm & Zornig Werbeagentur.

8.2 Alle von der Zahm & Zornig Werbeagentur erstellten Arbeiten unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Arbeiten.

8.3. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die erstellten Materialien im Ganzen kein weiteres Mal veräußert werden. Jedoch können grafische Elemente oder Bilder in anderen Daten/Materialien/Unterlagen von auftraggeberfremden Projekte Verwendung finden. Beim Corporate Design (Logodesign) ist ein markenrechtlicher Schutz beim Markenpatentamt (Deutschland oder International) unter Umständen nur bedingt möglich, da integrierte Symbole/Grafiken in auftraggeberfremden Logodesigns ebenfalls Verwendung finden können.

8.3 Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Zahm & Zornig Werbeagentur an Dritte entgeldlich oder unentgeldlich übertragen werden. Ausgenommen sind Veräußerungen, die in Zusammenhang eines Unternehmensverkaufs stehen.

8.4 Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch in der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers verändert werden.

8.5 Nach Übergabe sämtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die erbrachte Leistung in seinem Referenzkatalog mit aufzunehmen.

 

§ 9 Gerichtsstand

9.1 Auf alle Verträge mit der Zahm & Zornig Werbeagentur ist Deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist die Stadt Erkelenz.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10 .1 Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder (teil-)unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Ergänzend gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich vereinbaren. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Wichtige Informationen für Verbraucher Nachfolgende Unterrichtungen gelten für solche Kunden (Besteller, Käufer), welche Verbraucher sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der Gesetzgeber hat dem Unternehmer für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern Unterrichtungspflichten auferlegt, um den Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrages über Waren zu informieren. Die nachfolgenden Informationen dienen dem Schutz des Verbrauchers. Auf die für Verbraucher besonders wichtigen Informationen ist in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht.

 

Verbraucherinformationen
Über die Identität und Anschrift des Verkäufers informiert die Impressumseite der Website. Dort kann der Kunde auch Beanstandungen anbringen.
Nutzt der Kunde bei seiner Bestellung beim Verkäufer Fernkommunikationsmitteln, so fallen für den Kunden keine Kosten an, welche nicht den üblichen Grundtarifen entsprechen, mit denen der Kunde rechnen muss.
Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen und sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit zu lösen. In diesem Falle verpflichtet sich der Verkäufer, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren in Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer dem Besteller an die von diesem angegebene besondere Lieferanschrift, anderenfalls an seine Wohnanschrift übersandt.
Der Kaufpreis ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Übergabe der Ware gegen Übergabe eines Lieferscheines, auf welchem der Erhalt der Ware durch den Besteller zu bestätigen ist, und Übergabe einer Rechnung fällig. Die Versandkosten trägt der Käufer; diese werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers auf eine vom Besteller erfolgte Bestellung zustande.
Der Besteller hat auf einen zustande gekommenen Kaufvertrag ein Widerrufsrecht. Hiernach ist der Besteller an seine auf den Abschluss des Vertrages mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

Zahm & Zornig Werbeagentur
Michael Bertrams
Wilhelmstr. 8
41812 Erkelenz

Die Frist beginnt nicht vor dem ersten Tag des Eingangs der Ware beim Besteller, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Regelmäßig beginnt die 2-Wochen-Frist also mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Besteller. Diese Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Besteller. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens vier Monate nach dem Eingang der Waren beim Besteller. Das Widerrufsrecht besteht nicht in den Fallgruppen des § 3 Abs. 2 des Fernabsatzgesetzes. Mangels anderer Vereinbarungen und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen besteht das Widerrufsrecht insbesondere nicht bei Lieferung von solchen Waren, die nach Spezifikation des Bestellers angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Im Falle eines rechtswirksam erklärten Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt. Die wechselseitig empfangenen Leistungen (Ware, Kaufpreis) sind zurückzugewähren. Der Verbraucher ist auf Kosten und Gefahr des Unternehmens zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Der Verbraucher trägt allerdings bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Verbraucher den Untergang oder die Verschlechterung der Ware zu vertreten, so hat er dem Unternehmen grundsätzlich die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache, sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist dem Unternehmer durch den Verbraucher deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretenen Wertminderung bleibt außer Betracht.
Eventuell vorhandene Mängel müssen vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an, unverzüglich durch den Besteller schriftlich gegenüber dem Verkäufer angezeigt und konkretisiert werden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller die Mängel nicht binnen einer Woche seit Übergabe der Ware gegenüber dem Verkäufer rügt.

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